B-G-M-P Rechtsanwälte in Würzburg

Strafrecht allgemein

Das Strafrecht umfasst alle Normen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit Strafe bedroht werden. Es ist als sogenanntes „Allgemeines Strafrecht“ großteils im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, verteilt sich daneben aber auch als sogenanntes „Nebenstrafrecht“ auf viele weitere Gesetze. Zu nennen sind hier zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Steuerstrafrecht (geregelt insbesondere in der Abgabenordnung, AO), das Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG), das Gewaltschutzgesetz (GewSchG), die Insolvenzordnung (InsO), das Jugendschutzgesetz (JugSchG), das Markengesetz (MarkenG), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Tierschutzgesetz (TierSchG), das Urheberrechtsgesetz (UrhG) etc. pp.

Allein die Vielzahl dieser Nebengesetze macht zwei Dinge deutlich: Zum einen muss man keine „klassische“ Straftat begehen, um plötzlich mit den staatlichen Ermittlungsbehörden zu tun zu haben – es reicht schon, aus Unachtsamkeit einen Unfall im Straßenverkehr mit Verletzung eines Dritten zu verursachen.

Zum anderen ist bereits die Menge der Strafgesetze so unüberschaubar, dass der Bürger alleine gar nicht alles überblicken kann. Daher ist es unserer Ansicht nach in jedem Fall schon aus Gründen der „Waffengleichheit“ unabdingbar, sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten anwaltlicher Hilfe zu bedienen – auf der Seite der Ermittlungsbehörden stehen schließlich auch keine Laien.

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