B-G-M-P Rechtsanwälte in Würzburg

Strafrecht

Das Strafrecht ist ein äußerst breit gefächertes Gebiet – und jeder Einzelne kann mit ihm in Berührung kommen. Was zunächst unwahrscheinlich ist, kann sich schlagartig ändern, wenn man plötzlich als Beschuldigter geführt wird.

Besonders schwerwiegend ist es, dass das Strafrecht - und mit ihm die strafrechtlichen Ermittlungen - oftmals ohne Vorwarnung über den Betroffenen hereinbrechen. Mit einem Schlag sieht man sich Wohnungsdurchsuchungen, Ermittlungen, Kontenpfändungen, Untersuchungshaft und möglicherweise sogar dem Interesse der (lokalen) Presse gegenüber.

In einer solchen Situation ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir von der Kanzlei B-G-M-P Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei. Wir nehmen den ersten Druck von Ihnen und unterstützen Sie bereits im frühestmöglichen Zeitpunkt bei der Wahrung Ihrer Rechte. Wir unterbinden den direkten Kontakt der Ermittlungsbehörden zu Ihnen und lenken so das Verfahren über unsere Kanzlei. Sie haben so die Gewissheit, dass Sie nur das tun oder aussagen müssen, was wir zunächst mit Ihnen besprochen haben. Diese Sicherheit gibt Ihnen wieder Gelegenheit, sich um Ihr Alltagsleben zu kümmern und zumindest zeitweise den Kopf wieder frei zu bekommen.

Wie wir als Anwälte der Kanzlei B-G-M-P Rechtsanwälte Ihnen im einzelnen helfen können, welche Straftaten Ihnen überhaupt vorgeworfen werden können und wie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie das Strafverfahren überhaupt abläuft, erläutern wir Ihnen hier.

Hilfe bei bereits erfolgter Verurteilung

Aber auch dann, wenn eine Verurteilung bereits erfolgt ist und Sie, ein Familienangehöriger oder ein Freund oder Bekannter eine Haftstrafe verbüßen müssen, sind Sie mit der Hilfe der Kanzlei B-G-M-P Rechtsanwälte nicht allein. Wie wir Ihnen im Strafvollzug und bei der Strafvollstreckung helfen können, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch. Selbstverständlich gehört es zur sorgfältigen Arbeitsweise der Kanzlei B-G-M-P Rechtsanwälte, Sie auch über die Kosten der Strafverteidigung und der Vertretung bei Strafvollstreckung und Strafvollzug aufzuklären.

Hilfe für Opfer von Straftaten

Sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden? Auch in diesem Fall sind Sie, entgegen oftmals geäußerter Meinungen, nicht schutzlos gestellt. Zwar behandelt das Strafrecht in der Tat zunächst den Täter und nicht das Opfer; dennoch gibt es auch als Geschädigter einer Straftat die Möglichkeit, Einfluss auf den Ablauf des Strafverfahrens zu nehmen und neben einer gerechten Strafe des Täters selbst auch eine Entschädigung zu erhalten. Wir als Anwälte der Kanzlei BGMP Rechtsanwälte helfen Ihnen hier gerne.

Strafrecht wird bei B-G-M-P von Rechtsanwalt Jochen Bauer betreut.

In Zusammenarbeit mit anwaltssuche.de:


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